2. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziffer 1 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Mai 2017 (PEN 17 193) wird aufgehoben. Der Antrag der Po- lizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste, vom 13. März 2017 auf Verlängerung der mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen vom 27. März 2009 angeordneten und letztmals mit Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. November 2015 um 18 Monate verlängerten stationären therapeutischen Massnahme wird abgewiesen.