Auch bei einer bedingten Entlassung stehen geeignete Massnahmen zur Verfügung. Aus den aktuellen Vollzugsakten ergibt sich denn auch, dass bereits Vorkehrungen/Abklärungen betreffend einer möglichen bedingten Entlassung getroffen wurden (insbesondere Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde etc.). 7.3 Zusammengefasst ist somit festzuhalten, dass der Zustand des Beschwerdeführers es rechtfertigt, ihm Gelegenheit zu geben, sich in der Freiheit zu bewähren. Die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung sind gestützt auf das Gutachten von Dr. med. D.________ erfüllt.