9 reits wieder am 8. Dezember 2016 die Progressionsstufe C (mit Übernachtungsurlaub) sowie das Arbeitsexternat gewährt. Es erfolgten folglich relativ rasch wieder weitgehende Lockerungen im Vollzug. Kommt hinzu, dass dem Beschwerdeführer von der Vollzugsbehörde in Kenntnis dieser Vorfälle in Aussicht gestellt wurde, eine bedingte Entlassung im Mai 2017 anzustreben (vgl. den Verlaufsbericht der Justizvollzugsanstalt C.________ vom 12. Mai 2017, S. 3).