_ wird der Beschwerdeführer als positiv, absprachefähig und kooperativ erlebt. Der Beschwerdeführe komme zuverlässig und regelmässig zur Therapie beim foren- sisch-psychiatrischen Dienst (vgl. die Notizen zum Standortgespräch vom 24. Juli 2017). Schwierigkeiten oder deliktrelevante Verhaltensweisen werden keine beschrieben. Die von der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten Vorfälle, welche teilweise nicht weiter erörtert wurden («kleinere Konflikte») resp. einige Zeit zurückliegen (Vorfall von Anfangs November 2016), sprechen nicht gegen eine bedingte Entlassung (vgl. dazu auch die zutreffenden Ausführungen in der Replik, S. 2 Ziff.