_ betreffend eines tragfähigen sozialen Empfangsraums nicht darauf schliessen, dass der Gutachter eine Bewährung im Gesamtsetting als Voraussetzung für die bedingte Entlassung erachtete. Dr. med. D.________ hat in seinem Gutachten vom 29. September 2015 ausgeführt, im Hinblick auf eine allfällige bedingte Entlassung müsse zwingend ein tragfähiger sozialer Empfangsraum zur Verfügung stehen (vgl. S. 8 des Gutachtens). Hierbei hat er aber sein Gutachten vom 30. Dezember 2013 zitiert (vgl. dort S. 54). Im Gutachten vom 29. September 2015 hat er diese Bedingung demgegenüber nicht mehr erwähnt.