S. 39 des Gutachtens). Damit sind die Voraussetzungen, welche Dr. med. D.________ für eine bedingte Entlassung des Beschwerdeführers formuliert hat, erfüllt. Aus den Formulierungen des Gutachters sowohl im Gutachten als auch anlässlich der Hauptverhandlung ist zu schliessen, dass Dr. med. D.________ nicht eine gewisse Bewährung im Wohn- und Arbeitsexternat forderte, sondern als Voraussetzung für eine bedingte Entlassung lediglich deren Organisation als notwendig erachtete. Installation ist gleichbedeutend mit Organisation zu verstehen.