Für das Risikomanagement sei im Falle des Beschwerdeführers die Planung eines Anschlusssettings von essentieller Bedeutung. Dafür seien mindestens folgende Punkte zu fordern: Wohnsituation mit Betreuung während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr; regelmässige Beschäftigungsmöglichkeit, allenfalls im geschützten Rahmen; regelmässige psychia- trisch-psychotherapeutische Behandlung; Möglichkeit zur Kontrolle der Medikamenteneinnahme; Möglichkeit zur regelmässigen Abstinenzkontrolle (S. 33 des Gutachtens vom 29. September 2015). Unter Ziffer 3.6 beantwortete Dr. med. D.__