Diese Vorfälle zeigten, wie wenig ausgereift und stabil seine Konfliktlöse- und Copingstrategien seien. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen erscheine es angezeigt, dass einerseits das Gesamtsetting bestehend aus Wohn- und Arbeitsexternat zumindest über einige Monate hinweg geprüft werde bzw. geschaut werden könne, dass es laufe. Andererseits sei die Entlassung sorgfältig (mit flankierenden Massnahmen, Begleitung, Kontrolle) vorzubereiten, bevor dem Beschwerdeführer eine ausreichend günstige Legalprognose für eine bedingte Entlassung gestellt werden könne. Eine jetzige bedingte Entlassung sei verfrüht.