Aufgrund des positiven Massnahmenverlaufs sei davon auszugehen, dass eine kurze Verlängerungsdauer für die Installation und notwendige Beobachtung von maximal sechs Monaten ausreiche. Vor dem Hintergrund, dass der Beschwerdeführer in Zukunft vermutlich langfristig auf externe Hilfe in finanziellen und administrativen Angelegenheiten, psychiatrische Betreuung, die Einnahme von Medikamenten und auf ein begleitetes Wohnen angewiesen sein werde, sei ihm die Weiterführung der Massnahme im aktuellen Setting auch zuzumuten.