Dies bedeute gerade für die aktuell heikle Phase des neu installierten Wohn- und Arbeitsexternats, dass aufgrund der Veränderungen neue Stressoren auftauchen könnten und dadurch Komplikationen möglich seien. Es sei unverantwortlich und wenig nachhaltig, den Beschwerdeführer umgehend bedingt zu entlassen, ohne minimale Erprobung des abschliessenden Settings. Vorliegend gehe es nur noch darum, das bereits aufgegleiste Wohn- und Arbeitsexternat zu etablieren. Aufgrund des positiven Massnahmenverlaufs sei davon auszugehen, dass eine kurze Verlängerungsdauer für die Installation und notwendige Beobachtung von maximal sechs Monaten ausreiche.