Das Gericht sei aufgrund dieser Entwicklung zuversichtlich, dass die Massnahme innert kurzer Zeit erfolgreich beendet werden könne. Bei all den positiven Aspekten dürfe aber nicht vergessen werden, dass der Beschwerdeführer nach wie vor psychisch fragil sei und bei kurz- oder langfristigen Stressoren intermittierend weiterhin deliktrelevante Verhaltensweisen zeige. Dies bedeute gerade für die aktuell heikle Phase des neu installierten Wohn- und Arbeitsexternats, dass aufgrund der Veränderungen neue Stressoren auftauchen könnten und dadurch Komplikationen möglich seien.