3 venieren könne. Zusammenfassend habe der Massnahmenverlauf beim Beschwerdeführer eine sehr positive Entwicklung genommen. Insbesondere die im jüngsten Verlaufsbericht attestierten Fortschritte bezüglich Konfliktverhalten und dem verantwortungsvollen Umgang mit der Medikation seien sehr erfreulich. Das Gericht sei aufgrund dieser Entwicklung zuversichtlich, dass die Massnahme innert kurzer Zeit erfolgreich beendet werden könne.