Er beantragte das Folgende: 1. Ziffer 1 des Beschlusses des Regionalgerichts Bern-Mittelland sei aufzuheben. 2. Der Antrag der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (neu: Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste) vom 13. März 2017 auf Verlängerung der mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern- Laupen vom 27. März 2009 angeordnete und letztmals mit Beschluss des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 06. November 2015 um 18 Monate verlängerten stationären therapeutischen Massnahme sei abzuweisen. 3.