1. 1.1 A.________ (Verurteilter/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde am 27. März 2009 vom Kreisgericht VIII Bern-Laupen in Anwendung von Art. 19 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung und der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz freigesprochen. Ebenfalls freigesprochen wurde er von der Anschuldigung der Irreführung der Rechtspflege. Für den Beschwerdeführer wurde gestützt auf Art. 59 Abs. 1 und 2 StGB eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.