3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) Bern, 3. Februar 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Trenkel Der Gerichtsschreiber: Kind Die Verfahrenskosten werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.