8 SEL/PIETH [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 2. Aufl. 2013, N. 11 zu Art. 181 StGB). Angesichts der vom Beschwerdeführer gemachten Ausführungen, welche gerade nicht auf einen nötigungsrelevanten Sachverhalt schliessen lassen, ist es unerheblich, wann die Vereinbarung aufgesetzt und von den Beschuldigten 1 und 3 unterzeichnet wurde, welche Instruktionen der Beschuldigte 2 erhalten haben soll und was im Nachgang zur Besprechung kommuniziert worden ist.