Auf Frage, ob er den Inhalt der Vereinbarung verstanden habe, antwortete er, verstanden schon, ja (Z. 105 f. des Protokolls). Betreffend die Frage, weshalb er die Vereinbarung unterschrieben habe, gab er zur Antwort, er sei es sich gewohnt, dass man unterschreiben müsse, wenn man so etwas bekomme (Z. 111 f. des Protokolls; Hervorhebung beigefügt). Betreffend die Frage, wie er die Gesprächsführung vom Beschuldigten 2 erlebt habe (gemäss Aussagen des Beschwerdeführers war nur der Beschuldigte 2 am Gespräch dabei; vgl. Z. 54 f. des Protokolls), sagte er aus, dieser habe normal mit ihm gesprochen (Z. 119 f. des Protokolls; Hervorhebung beigefügt).