Aus den Akten ergibt sich, dass die gegen die Beschuldigten laufende Strafuntersuchung mehr als ein Jahr andauert (Eröffnungsverfügung vom 14. März 2016). Die G.________(Krankentaggeldversicherer) wurde bereits mit Verfügung vom 17. März 2017 aufgefordert, sämtliche Unterlagen, welche im Zusammenhang mit der Schaden-Nr. ________ der Police-Nr. ________ und der angeordneten Überwachung stehen sowie das Protokoll betreffend das Gespräch vom 19. November 2015 herauszugeben. Der Beweisantrag des Beschwerdeführers auf Hausdurchsuchung bei der G.________(Krankentaggeldversicherer) datiert vom 12. Mai 2017. Die Beschuldigten als Mitarbeiter resp.