Der Nachweis, unter welchen Umständen der Vertrag zustande gekommen sei, ergebe sich nur aus den internen Dokumenten. Die G.________(Krankentaggeldversicherer) habe bisher nicht dazulegen vermocht, unter welchem Titel sie Ersatz der Überwachungskosten hätte fordern können. Die Vereinbarung habe einzig dem Zweck gedient, einen für die G.________(Krankentaggeldversicherer) nicht zu gewinnenden Prozess zu ersetzen.