Die einzige Möglichkeit, einen Beweis für die angezeigte Nötigungshandlung zu erbringen, stelle eine Hausdurchsuchung dar. Aus den internen Akten der G.________(Krankentaggeldversicherer) ergebe sich, wer an der Besprechung vom 19. November 2015 alles anwesend gewesen sei, wann die Vereinbarung aufgesetzt bzw. unterzeichnet worden sei, welche Instruktion der Leiter des Gesprächs erhalten habe und was im Nachgang zur Besprechung kommuniziert worden sei. Der Nachweis, unter welchen Umständen der Vertrag zustande gekommen sei, ergebe sich nur aus den internen Dokumenten.