Der Beschuldigte 3 schliesst sich den Ausführungen der Beschuldigten 1 sowie der Generalstaatsanwaltschaft an. 2.7 In seiner Replik ergänzt der Beschwerdeführer, die Vollständigkeit der von der G.________(Krankentaggeldversicherer) eingereichten Unterlagen sei mit Vorsicht zu würdigen. Die Beschuldigten 1 und 3 seien Mitarbeiter der G.________(Krankentaggeldversicherer). Der Beschuldigte 2 stehe mit dieser in einem Auftragsverhältnis. Es bestehe der begründete Verdacht, dass die G.________(Krankentaggeldversicherer) voreingekommen sei und deshalb belastende Unterlagen der Staatsanwaltschaft vorenthalte.