Zwischen den Beschuldigten bestehe eine hohe Kollusionsgefahr. Es sei nicht ersichtlich, was bisher unternommen worden sei, um die Integrität der internen Akten der G.________(Krankentaggeldversicherer) zu erhalten bzw. der vorliegenden hohen Kollusionsgefahr entgegenzuwirken. Es sei höchste Zeit, dass dies nachgeholt werde. Aufgrund der Kollusionsgefahr könne der Beweisantrag nicht erst beim erstinstanzlichen Gericht nachgeholt werden. Je länger mit der Sicherstellung zugewartet werde, desto grösser sei die Gefahr, dass keine Beweise mehr erhoben werden könnten.