Allein schon die Vorformulierung, dass die Vereinbarung «freiwillig» und «ohne Druck» unterzeichnet worden sei, deute darauf hin, dass der Verfasser des Vertrags gewusst habe, dass es hinsichtlich dieser Punkte Probleme geben könnte bzw. dass dies nicht den Tatsachen entspreche. Mit einer Hausdurchsuchung bzw. den sichergestellten internen Unterlagen wäre es möglich nachzuvollziehen, unter welchen Umständen die Vereinbarung aufgesetzt bzw. unterzeichnet worden sei. Zweck der Hausdurchsuchung sei es, sachrelevante Beweismittel im weitesten Sinne zu erheben.