Diese Feststellung könne erst nach dem Gespräch bzw. mit der Unterzeichnung festgestellt werden. Sollte der Vertrag vorunterzeichnet worden sein, würde dies eine Urkundenfälschung darstellen. Allein schon die Vorformulierung, dass die Vereinbarung «freiwillig» und «ohne Druck» unterzeichnet worden sei, deute darauf hin, dass der Verfasser des Vertrags gewusst habe, dass es hinsichtlich dieser Punkte Probleme geben könnte bzw. dass dies nicht den Tatsachen entspreche.