In der Strafanzeige vom 18. Februar 2016 macht der Beschwerdeführer geltend, er sei auf perfide und hinterhältige Weise genötigt worden, seine Unterschrift unter das Dokument zu setzen. Dabei sei seine geringe Schulausbildung und die Naivität bzw. der Respekt vor «Behörden» böswillig ausgenutzt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten einvernommen und bei der G.________(Krankentaggeldversicherer) verschiedene Unterlagen eingeholt hatte, stellte sie den Parteien am 18. April 2017 in Aussicht, das Verfahren gegen die Beschuldigten einzustellen. Den Parteien wurde Gelegenheit gewährt, Beweisanträge zu stellen.