1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1), C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2), E.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3) und unbekannte Täterschaft eine Strafuntersuchung wegen Nötigung und Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Hintergrund der Anzeige des Straf- und Zivilklägers H.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), dessen Ehefrau sowie Tochter bildete der Umstand, dass der zu 100 % krankgeschriebene Beschwerdeführer aufgrund von Zweifeln an der attestierten Arbeitsfähigkeit von der G.______