Ich erwarte gemäss Art. 11 der oben erwähnten UN RES 217 A (III) entweder ein öffentliches Verfahren durch einen Richter, an dem auch ich zu Wort komme, oder den Beweis der tatsächlichen Verkehrsverletzung in Form einer Kopie des Bussenzettel, die ich ja in all meinen Schreiben an die StA immer wieder verlangt habe.