Nachdem der „Strafbefehl" der Staatsanwaltschaft bei mir einging und ich dagegen Einspruch einlegte, wurde umgehend die Gebühren in Höhe von 100 Fr, kommentarlos erlassen. Die 40 Franken Busse wurden mir erneut in Rechnung gestellt. Da ich nach so langer Zeit nicht mehr nachweisen kann, ob ich wirklich an diesem Ort eine strafbare Handlung begangen habe, und ich keinen Bussenzettel gefunden habe, bat ich lediglich um Nachweis, ob dieser Bussenzettel auch wirklich auf mein Fahrzeug ausgestellt wurde. Sollte die ausstellende Behörde das nachweisen können, war und bin ich selbstverständlich bereit, die Busse zu zahlen. Ich erwarte gemäss Art.