3 6.2 Eine solche Erklärung, dass eine wirksame Verteidigung nicht mehr gewährleistet werden könne, liegt vor. In seiner Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft vom 9. Mai 2017 führte der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers bloss mit, dass er sich dem Gesuch seines Klienten nicht widersetze; einen Antrag auf einen Verteidigungswechsel stellte er noch nicht.