1. Gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ist bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung wegen bandenmässigen Raubs, Diebstahls, Sachbeschädigung etc. hängig. Am 1. Juni 2016 wurde Fürsprecher B.________ als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt. In der Folge ersuchte Letzterer um einen Wechsel der amtlichen Verteidigung. Sein Gesuch wurde von der zuständigen a.o. Staatsanwältin C.________ am 22. Mai 2017 jedoch abgewiesen.