___ geltend gemachte Aufwand von CHF 22.00 für Telefon/Telefax/E-Mail nicht berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um Infrastrukturkosten, welche bereits im Honoraransatz eingerechnet sind. Die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ ist demnach um 20 Stunden auf 10.8 Stunden à CHF 280.00, ausmachend CHF 3‘024.00 zu kürzen. Hinzuzurechnen sind die notwendigen Auslagen von CHF 129.20 sowie die MWSt. von CHF 252.25 (8% auf CHF 3‘153.20). Es resultiert eine Entschädigung von CHF 3‘405.45. Die Entschädigung ist vom Kanton Bern zu tragen.