durchschnittlicher Aktenumfang). Die Beschwerdekammer in Strafsachen hält unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) für das Beschwerdeverfahren einen Aufwand von maximal 10.8 Stunden als geboten, aufgeteilt in etwa wie folgt: • 6 Stunden bzgl. Aktenstudium, Stellungnahme verfassen • 4.5 Stunden bezüglich Korrespondenz mit der Klientschaft • 0.3 Stunden bezüglich Fristverlängerung, Gesuch Akteneinsicht. Weiter kann der von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachte Aufwand von CHF 22.00 für Telefon/Telefax/E-Mail nicht berücksichtigt werden.