_ ändere daran nichts. Soweit der Beschwerdeführer den Beschuldigten eine Körperverletzung vorwerfe, lege er diesem Vorwurf die Annahme zugrunde, dass die Observation und die gegen ihn erhobene Strafanzeige unrechtmässig gewesen seien. Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts ergebe sich indessen ein anderes Bild. Darin werde aufgezeigt, dass und warum die Beweissicherung vor Ort beim Beschwerdeführer rechtmässig durchgeführt worden sei. Aus diesem Grund sei es auch nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdeführer mit dem Observationsbericht konfrontiert und schliesslich gegen ihn Strafanzeige erhoben worden sei.