Das Gutachten von PD Dr. med. G.________ beweise, dass die Expertise der Beschuldigen 1 ausserhalb jeglicher Wissenschaftlichkeit erarbeitet worden sei. PD Dr. med. G.________ habe sich die Frage gestellt, ob die krass falschen Erkenntnisse auf Dritteinflüsse zurückzuführen seien. Jedenfalls seien die Ausführungen in keinem Punkt nachvollziehbar, habe das Vorgehen der Beschuldigten eine massive Retraumatisierung, wenn nicht ausgelöst, so doch die bestehenden Traumafolgen nochmals dramatisch verstärkt. Die Beschuldigte 1 habe sich daher der Urkundenfälschung im Amt strafbar gemacht.