4 Beschuldigte 1 anbelange, sei ebenfalls auf das Urteil des Verwaltungsgerichts zu verweisen. Darin seien alle Fakten und Unterlagen, welche den zur Anzeige gebrachten Personen im Zeitpunkt ihrer angeblichen Deliktsbegehung bekannt gewesen seien, berücksichtigt und gewürdigt worden.