Am 17. Februar 2017 erstattete der Beschwerdeführer seinerseits Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1 und 2. Er macht zusammengefasst geltend, der Entzug der Invalidenrente und die angeordnete Rückforderung seien zu Unrecht verfügt worden, da diese Verfügungen auf falschen Grundlagen basieren würden, die auf strafrechtlich relevantes Verhalten zurückzuführen seien. Der Bericht der Beschuldigten 1 vom 22. August 2013 stelle eine Urkundenfälschung dar. Das Vorgehen der Beschuldigten 2 (Observation; Konfrontation mit dem Observationsergebnis;