3 Nachdem die Beschuldigte 2 den Beschwerdeführer mit den Ergebnissen der Beweissicherung vor Ort konfrontiert hatte, hob sie am 28. August 2014 die Rente bei einem Invaliditätsgrad von 0 % per 28. Februar 2013 auf. Am 7. Oktober 2014 forderte sie zudem zu viel erbrachte Rentenleistungen zurück. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies mit Urteil vom 5. Mai 2015 eine hiergegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde ab.