Im Februar 2013 leitete die Beschuldigte 2 eine weitere Revision ein. Sie holte u.a. einen Untersuchungsbericht der Beschuldigten 1, Fachärztin für Psychotherapie und Psychiatrie FMH (Regionaler Ärztlicher Dienst [RAD]), ein und veranlasste eine Observation (sog. Beweissicherung vor Ort) des Beschwerdeführers. Anschliessend legte sie deren Ergebnisse der Beschuldigten 1 zur Beurteilung vor.