In der Strafanzeige wird die Scheibenstrasse 70 genannt. An dieser Adresse ist die IV-Stelle Kanton Bern domiziliert. Damit ist klar, dass nicht (auch noch) Mitarbeiter vom Verwaltungsgericht angezeigt werden sollen, sondern nur Mitarbeiter der IV-Stelle Kanton Bern. Dies ergibt sich auch aus der Begründung der Strafanzeige. Die IV-Stelle Kanton Bern ist ein Verwaltungszweig der eidgenössischen Invalidenversicherung. Da Verwechslungsgefahr mit weiteren (Gerichts-)Behörden besteht, wird der Name der angezeigten Personen richtiggestellt.