Am 11. Mai 2017 vereinigte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Verfahren und nahm diese nicht an die Hand. Die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands wurden abgewiesen. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 29. Mai 2017 Beschwerde. Er beantragte Folgendes: Hauptantrag: