5 stünden und Merkmale aufweisen würden, die nicht für ihre Glaubhaftigkeit sprächen. So mache er geltend, einer der Beschuldigten habe «Scheiss Ausländer» und «wir müssen alle ausschaffen» gesagt (EV Beschwerdeführer vom 20. Oktober 2016, Z. 122), ein anderer habe ihn noch vor dem Haus mit der Faust hinten auf den Kopf geschlagen (EV Beschwerdeführer vom 20. Oktober 2016, Z. 101 f.). Diese Vorwürfe habe er in seiner Anzeige noch nicht erhoben. Sie wirkten nachgeschoben und wenig glaubhaft.