(Beschwerde S. 6-14), die am Besten zu seiner Sicht der Geschehnisse passten. Als Beispiel werde auf die Aussage des Beschuldigten 1 verwiesen zur Frage, warum der Beschwerdeführer auf den Polizeiposten mitgenommen worden sei (Beschwerde S. 9). Dabei entstehe der Eindruck, der Beschwerdeführer sei nur wegen des fehlenden Schlüssels auf die Wache verbracht worden, weil das Zitat bei Zeile 34 ende. Der Beschuldigte 1 habe aber anschliessend ausgesagt, es seien auch Abklärungen bei der Fremdenpolizei gemacht worden