(nachfolgend: Beschuldiger 3) und G.________ (nachfolgend: Beschuldiger 4) wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und allfälliger weiterer (An- trags-)Delikte wiederum ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 29. Mai 2017 abermals Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 18.05.2017 sei aufzuheben. Zudem sei die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, besondere Aufgaben, anzuweisen, das Strafverfahren gegen A.________, C.________, E.________ und G.________ wegen Amtsmissbrauchs fortzusetzen und Anklage zu erheben.