3. Der Gesuchsteller bringt zu seinem Ausstandsgesuch Folgendes vor: H.________ und die Berner Justiz wussten ganz genau, dass es Skändalös gewesen wäre, wenn es an die Oeffentlichkeit gekommen wäre, wo bei unbewachter Massnahmeabteilung ein Sexualverbrechen von einem Sexualverbrecher begangen wurde. (Wo dass Personal nicht pflichtbewusst die Abteilung bewachte, sondern Rechtswidrig in ihrem Büro am herum albern waren.) Dies war der hundertprozentige Hintergrund, warum dass ganze Verfahren in der beantragten Beweisaufnahme verschleiert und verschleppt wurde.