6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurück zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird eine Entschädigung von CHF 793.80 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.