und/oder G.________ seien «von oben herab zum Schweigen und Druck gesetzt» worden und es hätte für die Berner Justiz zu einem Skandal geführt, wenn an die Öffentlichkeit gekommen wäre, dass es in einer Massnahmenabteilung zu einem Sexualverbrechen durch einen Sexualverbrecher gekommen sei. Erstens nämlich lassen sich – wie nun einlässlich ausgeführt wurde – keinerlei ernstlichen Anzeichen für eine sexuelle Nötigung finden, woran sich durch zusätzliche Untersuchungshandlungen nichts ändern würde. Und zweitens ist die Argumentation bezüglich des behaupteten Justizskandals ein klassischer Zirkelschluss.