3 beschuldigte Person die Gelegenheit habe, in kontradiktorischer Weise die Glaubhaftigkeit von belastenden Aussagen auf die Probe zu stellen. Diese Möglichkeit werde ihr genommen, wenn sich Belastungszeugen in der Konfrontation nicht substanziell zur Sache äussern, sondern die Vorwürfe nur auf Vorhalt hin pauschal bestätigten.