4. Der Beschuldigte bringt im Wesentlichen Folgendes vor: Die Staatsanwaltschaft lege ausführlich dar, warum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Freispruch zu erwarten sei. Der Beschwerdeführer entkräfte diese Begründung mit keinem Wort. Vielmehr übe er allgemeine Kritik an der aus seiner Sicht ungenügenden Untersuchung sowie an den Betreuungs- und Überwachungsverhältnissen in den Anstalten I.________. Der Beschwerdeführer zeige nicht auf, inwiefern diese Kritikpunkte dazu führen sollten, dass der Beschuldigte in einem allfälligen Hauptverfahren schuldig gesprochen werden könnte.