3. 3.1 Der Beschwerdeführer schildert zunächst, wie er nach dem angezeigten Vorfall Meldung bei G.________ gemacht und diese ihm geraten habe, über den Vorfall zu schweigen; er werde von jetzt an beschützt werden. Er macht hierzu geltend, G.________ stehe in dringendem Verdacht, dass sie von oben herab unter Druck gesetzt und ihr auferlegt worden sei, was sie sagen dürfe und was nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet, diesen Einwand habe der Beschwerdeführer bereits wiederholt vorgebracht. In der Einstellungsverfügung werde indes aufgezeigt, dass G.___