2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - dem Strafkläger/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten) Bern, 23. Mai 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: